Rechte Gewalt: Erst Neonazi-Sticker verklebt, dann zugestochen
Rechte Gewalt: Erst Neonazi-Sticker verklebt, dann zugestochen
Rechte Gewalt: Erst Neonazi-Sticker verklebt, dann zugestochen
In Magdeburg soll ein Rechtsextremer einen 80-Jährigen fast erstochen haben. Eine politische Tat, die eines psychisch Kranken, oder beides?

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Schon als Jugendlicher, als Ulrich C. noch in Köln lebte und einen anderen Namen trug, trat er nach taz-Recherchen in die rechtsextreme NPD ein. Es folgte ein Weg durch fast alle Parteien, die damals in der Neonazi-Szene Bedeutung hatten. Er machte bei der „Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei“ (FAP) mit, die 1995 verboten wurde. 1994 war er Kandidat der „Deutschen Liga für Volk und Heimat“ bei der Kommunalwahl in Köln. In Antifa-Archiven findet sich für das Jahr auch eine Teilnahme von Ulrich C. an einem denkwürdigen Aufmarschversuch in Luxemburg. Neonazis wollten dort Hitler-Stellvertreter Rudolf Hess gedenken, auch Szenegrößen wie Siegfried „SS Siggi“ Borchardt reisten an. Der Ausflug endete für sie im Debakel: Die luxemburgische Polizei zerschlug den Aufmarsch rabiat, nahm die Neonazis fest. Ulrich C. aber machte weiter, war später im Kölner „Bund Nationaler Kameraden“ aktiv, 1998 handelte er sich bei einem Szenekonzert in Düsseldorf ein Verfahren wegen „Sieg Heil“-Rufen ein.
Und es blieb nicht bei Worten. Nach taz-Informationen fiel Ulrich C. seit 1991 mehrfach auch wegen Körperverletzungen oder Widerstandshandlungen auf, einmal schoss er einem Mann mit einem Luftgewehr ins Bein. 2009 wurde er in Köln dann gar wegen Mordes zu 15 Jahren Haft verurteilt. Der Anlass war auch hier banal, die Gewalt fürchterlich: Er hatte seine 27-jährige Mitbewohnerin nach einem Streit um 50 Euro mit massiven Schlägen und Tritten gegen den Kopf und Oberkörper attackiert, sie dann mit zwei Messerstichen in die Brust getötet und ihr mit einem Luftgewehr in den Kopf geschossen. Nach dem Mord vergewaltigte C. sein Opfer. Die Staatsanwaltschaft forderte eine lebenslange Haftstrafe. C. wurde aber als vermindert schuldfähig erklärt, da er bei der Tat fast drei Promille Alkohol im Blut hatte.
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