Soweit ich den Wurzelkommentar verstehe, war die Forderung, dass das kollektiv kein Argument sein sollte. Die Pauschalaussage richtet sich also nicht gegen Ermessensspielraum allgemein, sondern gegen die spezifische Entscheidung, Promille würden Schuldfähigjeit reduzieren. Sprich, "nicht automatisch" sollte dieser Auffassung nach durch "gar nicht" ersetzt werden. Das heißt nicht, dass es keine anderen mildernden Umstände geben kann, aber "ich bin besoffen und hab weniger Hemmungen" ist keiner.
Das Gericht führte es aber explizit als Argument an. Wenn es andere Gründe für die Minderung gab, wurden diese im zitierten Teil nicht aufgeführt.
Betroffen:
Version checken, je nach package manager:
apt-cache policy packagekit rpm -q packagekit pacman -Q packagekit