Da noch niemand die Suchmaschinebemüht hat: https://de.wikipedia.org/wiki/Tod_einer_Bergsteigerin_am_Gro%C3%9Fglockner_im_J%C3%A4nner_2025
Lies und beurteile ob der Polizist recht hat, oder Thomas P. bezüglich dessen, ob er Hilfe holen wollte. Ich finde es recht eindeutig, ich bin nicht mal sicher ob man noch von fahrlässiger Tötung reden sollte.
Besser noch Patrick Breyer von den Piraten hat eine Studie der EU veröffentlicht die zeigt, dass es in keinem Land einen messbaren Effekt gab. https://piratenpartei.de/2020/10/07/piraten-zu-vorratsdatenspeicherungs-urteilen-gezielt-ermitteln-statt-total-erfassen/ (Studie in Fußnote 1 ganz unten)
Auch eine Studie speziell für Deutschland kommt zu dem Ergebnis: https://www.zeit.de/digital/datenschutz/2012-01/vorratsdatenspeicherung-studie
Also wissen wir sogar, dass diese grobe Verletzung der Grundrechte nichts bringt. Und mit diesem Wissen sie dann wieder zu beschließen, das ist das Verbrechen.