BMI „ganz grobes Maß“: Algorithmen sagen besser voraus, wer sehr krank wird
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Nummernschilder hängen völlig verquer in der Datenschutzrechtssprechung. Sie gelten als personenbezogenen, zu schützende Daten. Dafür gibt es sicherlich gute Gründe, meistens fährt ja nur eine Person ein Auto oder ein sehr enger Personenkreis und daher ist es sicherlich nicht verkehrt, dass nicht jeder einfach einen Nummernschildscanner aufstellen darf, um dann auszuwerten, wann seine Nachbarn unterwegs sind oder dass Firmen daraus Bewegungsprofile generieren. Wer wissen will, wie gruselig das ist, darf mal in die USA schauen.
Aber: Diese schützenswerten Daten müssen per Gesetz außen groß und in maschinenlesbar am Fahrzeug angebracht werden. Und die Menge an Autos führt dazu, dass man in der Öffentlichkeit eigentlich keine Fotos machen kann ohne dass ein Nummernschild drauf ist. Und die Datenschützer hier nutzen dann Datenschutz als Täterschutz, was auch null geht.